Testamentsvollstreckung

Streit vermeiden ist der beste Weg, ein Vermögen zu erhalten!

Der Testamentsvollstrecker ist der Treuhänder des Erblassers. Lernen Sie mich und meine Anwaltskanzlei für Testamentsvollstreckung in Schweinfurt kennen. Denn bei der Testamentsvollstreckung muss großes Vertrauen zwischen den Parteien vorhanden sein! 

Vertrauensvolle Testamentsvollstreckung

  • Umsetzung der Testamentsbestimmungen
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Verwaltung und Verteilung des Nachlasses
  • Auskunft und Rechenschaft gegenüber Erben
  • Begleichung von Verbindlichkeiten
  • Intervention und Schlichtung bei Erbstreitigkeiten
  • Berechnung der Pflichtteile
  • Entlastung der Familienangehörigen
  • Klärung aller privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
  • Klärung der Kontovollmachten, Kontenschließungen bzw. Kontoumschreibungen
  • Sichtung von Unterlagen des Erblassers und Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
  • Grundstücksumschreibungen, Kündigungen und gegebenenfalls Wohnungsauflösungen
  • Verwaltung des Vermögens minderjähriger Erben bis zur Volljährigkeit
  • Unterstützung bei Nachfolgeregelungen
  • Vorbereitung eines "Notfallkoffers" mit allen wichtigen Dokumenten
  • Verwaltung und Erhaltung Ihres Vermögens

Den Nachlass in Ihrem Sinne abwickeln

Die Testamentsvollstreckung wird nicht von Amts wegen erlassen. Die Testamentsvollstreckung setzt vielmehr voraus, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung in Form einer letzten Verfügung oder eines Erbvertrages angeordnet hat. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser eröffnet diesem die Möglichkeit, Probleme hinsichtlich der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und eventueller Konflikte zwischen den Miterben vorzubeugen.

Die Hauptaufgabe ist es, den Willen des Verstorbenen so genau wie möglich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kommen nur Personen in Frage, denen der Erblasser sein unbedingtes Vertrauen entgegenbringt. Meine Anwaltskanzlei für Testamentsvollsteckung in Schweinfurt ist sich der besonderen Verantwortung dieses Amtes bewusst.

Auch bei allen anderen Fragen zum Thema Testament stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.